Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein Wiedereinstellungsanspruch nach Ablauf der Kündigungsfrist bei Änderung der betriebsbedingten Kündigungsgründe
Leitsatz (redaktionell)
Ändern sich bei einer betriebsbedingten Kündigung die kündigungsbegründenden Umstände nach Ablauf der Kündigungsfrist, steht dem Arbeitnehmer kein Wiedereinstellungsanspruch aufgrund nachwirkender Fürsorgepflicht zu.
Orientierungssatz
Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 AZR 557/96.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Siegburg (Entscheidung vom 20.03.1996; Aktenzeichen 3 Ca 3271/95) |
Nachgehend
BAG (Entscheidung vom 06.08.1997; Aktenzeichen 7 AZR 557/96 Urteil: Zurückweisung) |
Fundstellen
Haufe-Index 442125 |
DStR 1997, 382 (K) |
RzK, I 15 Nr 7 (L1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
EzA-SD 1996, Nr 21, 12-13 (LT1) |
EzA § 611 BGB Einstellungsanspruch, Nr 8 (L1) |
LAGE § 611 BGB Einstellungsanspruch, Nr 5 (LT1) |
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