Die laufbahnrechtliche Befähigung für eine Tätigkeit als Fachlehrerin oder Fachlehrer an einer berufsbildenden Schule besitzt, wer
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hauptberuflich eine mindestens dreijährige kaufmännische Tätigkeit ausgeübt hat und |
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an einem vom für Schule zuständigen Ministerium eingerichteten Lehrgang von mindestens einjähriger Dauer mit Erfolg teilgenommen hat. |
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