AVR-Caritas: Tarifverhandlungen beim Caritasverband

Gehaltserhöhungen um 6 Prozent, mindestens aber um 200 Euro monatlich. Das fordern nun auch die Mitarbeitervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission. Diese Kommission beschließt die AVR-Caritas, die für die Beschäftigten des Wohlfahrtverbands der katholischen Kirche gelten.

Heute am 15. März beginnt die Tarifrunde des Deutschen Caritasverbands. Über den Tarif AVR-Caritas (Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbands) entscheidet die Arbeitsrechtliche Kommission, die jeweils zur Hälfte mit Mitarbeitervertretern und Dienstgebervertretern besetzt ist. Das Tarifwerk gilt für rund 600.000 Beschäftigte in bundesweit 25.000 Einrichtungen und Diensten des Wohlfahrtverbands der katholischen Kirche in Deutschland.

Forderung: Erhöhung der Gehälter um 6 Prozent, mindestens aber um 200 Euro

Die Forderung der Mitarbeitervertreter ähnelt der Forderung der Gewerkschaften in der TVöD-Tarifrunde 2018: Erhöhung der Gehälter um 6 Prozent, jedoch mindestens um 200 Euro monatlich. Aber auch die Ausbildungsvergütung soll um 100 Euro steigen. Der Sprecher der Mitarbeiterseite Rolf Cleophas ist der Meinung, dass der Caritas als größter Wohlfahrtsverband Deutschlands die Verpflichtung zukomme, dem Wert sozialer Arbeit durch gute Entlohnung gerecht zu werden. Norbert Altmann bezeichnete die Erhöhung um 200 Euro als Sprecher der Dienstgeberseite hingegen als kontraproduktiv. Dies würde die Herausforderung ausblenden, vor denen die Einrichtungen aktuell und in Zukunft stehen. Bei den unteren Lohngruppen würde der Mindestbetrag zu überproportionalen Gehaltssteigerungen von bis zu 11 Prozent führen. Wenn die erste Verhandlungsrunde ergebnislos verläuft, werden die Gespräche bei der nächsten Sitzung der Bundeskommission am 14. Juni fortgesetzt.

 

dpa

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