Frauenquote in öffentlicher Verwaltung
Darin ist festgehalten, dass bei allen künftigen Stellenbesetzungen im Landesdienst überprüft werden muss, ob auf der jeweiligen Ebene in der betroffenen Behörde der Frauenanteil mindestens 50 Prozent beträgt. Wenn dies nicht der Fall ist, sind Frauen bei gleichwertigen Qualifikationen gegenüber männlichen Mitbewerbern bevorzugt einzustellen. Ähnliches gelte für Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist.
Laut Arbeitsminister Günter Baaske (SPD) sind 51,5 Prozent der Beschäftigten in der Landesverwaltung Frauen. Ihr Anteil im höheren Dienst beträgt aber nur 40 Prozent. In Ministerien und in der Staatskanzlei beträgt der Frauenanteil auf Abteilungsleiterebene nur 28, auf Referatsleiterebene 34 Prozent. Noch düsterer sieht es an den Hochschulen des Landes aus, wo Professuren nur zu 20 Prozent mit Frauen besetzt.
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