Keine Weiterbeschäftigung von Lehrern nach dem 65. Lebensjahr
Der Hessische VGH argumentierte, dass die im Hessischen Beamtengesetz vorgesehene starre Altersgrenze zwar grundsätzlich als Benachteiligung wegen des Alters bewertet werden kann. Diese Benachteiligung sei aber unter anderem im Hinblick auf das Schaffen einer ausgewogener Altersstruktur gerechtfertigt.
Lehrer wollte über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten
Der Studienrat hatte im Dezember 2012 beim Kultusministerium beantragt, ihn über die am 31.7. 2013 erreichte Altersgrenze von 65 Jahren hinaus zu beschäftigen, noch höchstens ein Jahr. Das Ministerium lehnte ab. Der dagegen beim Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt beantragte einstweilige Rechtsschutz auf Weiterbeschäftigung war zunächst erfolgreich. Diese Entscheidung wurde nun vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof kassiert.
VGH: Ausgewogene Altersstruktur und Planbarkeit rechtfertigen Altersgrenze
Die im Hessischen Beamtengesetz vorgesehene starre Altersgrenze sei zwar grundsätzlich als Benachteiligung wegen des Alters zu bewerten, so der VGH, diese Benachteiligung sei jedoch hier als gerechtfertigt anzusehen. Der Gesetzgeber verfolge mit der starren Regelung die Absicht, eine ausgewogene Altersstruktur zu schaffen, die Planbarkeit des Ausscheidens zu erreichen, die Beförderung von jüngeren Beamten zu gewährleisten und Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, die im Zusammenhang mit der Versetzung in den Ruhestand entstehen könnten.
Diese Ziele rechtfertigten demnach die Benachteiligung. Entgegen der Auffassung des VG hat der VGH es auch für nicht erforderlich erachtet, dass der Gesetzgeber hierfür konkrete statistische Daten erhebt oder nachweist. Der Beschluss des VGH, aufgrund dessen eine vorläufige Weiterbeschäftigung des Studienrates bis zu einer Entscheidung im noch anhängigen Hauptsacheverfahren nicht erfolgen muss, ist unanfechtbar (Hessischer VGH, Beschluss v. 30.10.2013, 1 B 1638/13).
-
Gewerkschaften fordern Entgelterhöhung von 8 Prozent - Arbeitgeber halten Forderungen für überzogen
14.972
-
Entgelttabelle TV-L
7.090
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
5.683
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
4.675
-
Entgelttabelle TV-V
3.880
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
2.7892
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
2.6641
-
Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung
1.938
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
1.599
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.556
-
Bald flexiblere Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst?
07.01.2025
-
Das sind die wichtigsten Themen für Personaler im öffentlichen Dienst zum Jahreswechsel
03.01.2025
-
Cannabiskonsum rechtfertigt Entlassung eines Polizeikommissars auf Probe
30.12.2024
-
TVöD-Tarifverhandlungen: Drohen Warnstreiks im öffentlichen Dienst?
19.12.2024
-
Kein Ausschluss aus dem Personalrat trotz Verstoßes gegen Schweigepflicht
11.12.2024
-
Vordrängeln bei Coronaimpfung rechtfertigt keine Kürzung des Ruhegehalts einer Beamtin
10.12.2024
-
Beamte müssen Besoldungsmitteilungen überprüfen
09.12.2024
-
Wirksame Übermittlung von Dokumenten über ein elektronisches Behördenpostfach
03.12.2024
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
25.11.2024
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
25.11.2024