Personalvertretungsrecht soll modernisiert werden
Am 6. Mai 2020 wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion ( Drs. 19/18696) zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) verabschiedet.
Neuregelungen vor dem Hintergrund der Corona-Krise
Danach sollen die im Amt befindlichen Personalvertretungen einer befristeten Neuregelung zufolge die Geschäfte kommissarisch weiterführen, "wenn die Wahlen zu den Personalvertretungen bis zum Ablauf der Amtszeit der bestehenden Personalvertretungen nicht erfolgen oder bis zu diesem Zeitpunkt die konstituierende Sitzung der neu gewählten Personalvertretungen nicht stattgefunden hat".
Zudem sollen Beschlussfassungen der Personalvertretungen dem Entwurf zufolge "auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder in Sitzungen vor Ort erfolgen können, indem Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz ermöglicht werden". Beide Maßnahmen sollen laut Vorlage bis zum 31. März 2021 befristet werden.
Ziel: Keine personalratslosen Zeiträume
Hintergrund ist laut Vorlage, dass die Viruskrankheit Covid-19 "zu erheblichen Erschwernissen für die Durchführbarkeit der derzeit stattfindenden Wahlen zu den Personalvertretungen" führt. Mit dem Ablauf der Amtszeiten der bestehenden Personalvertretungen könnten hierdurch personalvertretungslose Zeiten in größerem Umfang und von einiger Dauer eintreten.
Zudem stelle das Coronavirus die Geschäftsführung der Personalvertretungen vor praktische Schwierigkeiten und rechtliche Unsicherheiten, schreiben die zwei Fraktionen. Personalratssitzungen würden bislang nur in Form von Präsenzsitzungen vor Ort durchgeführt, die jedoch wegen der hiermit verbundenen Infektionsrisiken bis auf Weiteres nicht erfolgen könnten. Zur Abwendung personalvertretungsloser Zeiten sowie zum Erhalt der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen seien daher gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich.
Eine Ergänzung von § 37 BPersVG sieht vor, dass Personalratsmitglieder mittels Video- oder Telefonkonferenzen an Sitzungen teilnehmen können. Auch Sprechstunden sollen als Videokonferenz abgehalten werden dürfen (§ 43 BPersVG).
Finanzieller Anreiz für Ruhestandsbeamte bei Wiederaufnahme einer Tätigkeit
Ein gleichfalls vom Innenausschuss verabschiedeter Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zielt unter anderem darauf ab, für Ruhestandsbeamte, "deren Arbeitskraft in der aktuellen Pandemiesituation benötigt wird und die die gesamtgesellschaftlich erforderliche Unterstützung leisten wollen und leisten", einen finanziellen Anreiz und wirtschaftlichen Ausgleich zu schaffen. Dazu sollen die im Versorgungsrecht bestehenden Beschränkungen beim Zusammentreffen von Ruhegehalt und Hinzuverdienst wirkungsgleich wie im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung teilweise aufgehoben werden.
dbb fordert weitere Änderungen im Personalvertretungsrecht
"Der dbb erwartet in dieser Legislaturperiode eine Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes", sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 5. Mai 2020 bei einem Treffen mit den Obleuten des Bundestags-Innenausschusses in Berlin.
Ein modernes Personalvertretungsrecht müsse die gravierenden Veränderungen in der Arbeitswelt seit Inkrafttreten des BPersVG 1974 aufgreifen und die Arbeitsbedingungen der Personalvertretungen an die gestiegenen Anforderungen anpassen. Dazu gehöre neben der Beseitigung von Beteiligungslücken insbesondere bei ressortübergreifenden Maßnahmen und Umstrukturierungen eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Personalräte und die Anhebung des Beteiligungsniveaus auf die Ebene der Mitbestimmung. "Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst braucht eine umfassende Beteiligung der Beschäftigten bei den sie betreffenden sozialen, personellen und organisatorischen Maßnahmen", so Silberbach.
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