Fünfte Verhandlungsrunde für Krankenhausärzte gescheitert - Urabstimmung über Streik angekündigt
Auch die fünfte Verhandlungsrunde zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) brachte kein Ergebnis. Zwar hat die VKA ein Angebot vorgelegt. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hat das Angebot jedoch abgelehnt und lässt nun über einen Streik abstimmen.
Angebot der Arbeitgeber: 5,5 Prozent mehr Gehalt
Am 15.11.2024 hatte die VKA ein Angebot vorgelegt. Sie bot eine Erhöhung des Gehalts von 5,5 Prozent, die Erhöhung des Nachtzuschlags von 15 auf 20 Prozent sowie 500 Euro steuerfreie Einmalzahlung bei einer Laufzeit von 30 Monaten an.
Aus Sicht der VKA ist die Ablehnung des Angebots durch den Marburger Bund nicht nachvollziehbar. „Dass der Marburger Bund auf seinen Maximalforderungen beharrt, ist in Anbetracht der historisch schwierigen finanziellen Lage der kommunalen Krankenhäuser nicht nachvollziehbar und lässt uns ratlos zurück“, fasst Dirk Köcher, Verhandlungsführer der VKA und Kaufmännischer Direktor des Städtischen Klinikums Dresden, zusammen. Trotz prekärer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen habe man dem Marburger Bund einen attraktiven Vorschlag unterbreitet. Die angebotene Gehaltssteigerung von 5,5 Prozent liege über dem kürzlich erfolgten Tarifabschluss der Metall- und Elektrobranche von 5,1 Prozent. Auch die zentrale Forderung der Ärztegewerkschaft nach einer Verbesserung der Nachtarbeit habe die VKA aufgegriffen und eine signifikante Erhöhung des Nachtzuschlags vorgeschlagen.
Marburger Bund lehnt Angebot der VKA ab
Nach Mitteilung des Marburger Bundes hat die Große Tarifkommission des Marburger Bundes in einer Sondersitzung am 16.11.2024 über die Tarifverhandlungen beraten. Die Große Tarifkommission weist das vorgelegte Angebot der VKA als inakzeptabel zurück. Nun sollen die Mitglieder in den kommunalen Kliniken in einer Urabstimmung darüber abstimmen, ob im neuen Jahr umfangreiche Arbeitskampfmaßnahmen der Ärztinnen und Ärzte im Sinne eines Vollstreiks stattfinden werden.
„Die VKA hat mit ihrem Verhalten die Eskalation des Tarifkonflikts herbeigeführt. Die Arbeitgeber haben keine Bereitschaft gezeigt, die Arbeitsbedingungen im Schichtdienst neu zu regeln, obwohl sie in der vorangegangenen Verhandlungsrunde noch Veränderungen in Aussicht gestellt hatten. Die VKA bietet zuallererst eine neunmonatige Nullrunde an. Die angepriesene Gehaltssteigerung von 5,5 Prozent wird erst im letzten Monat von 30 Monaten Gesamtlaufzeit realisiert. Dadurch würde wohl nicht einmal die zu erwartende Inflation ausgeglichen. Die Arbeitgeber nehmen die Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern offensichtlich nicht ernst. Darauf müssen und werden wir die entsprechende Antwort geben“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes. Das Ergebnis der Urabstimmung wird der Marburger Bund noch vor Weihnachten verkünden. Nach Maßgabe der Landesverbände des Marburger Bundes sind in den nächsten Wochen auch Warnstreiks der Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern möglich.
Streitpunkt ist Schicht- und Wechselschichtarbeit
Der Marburger Bund fordert, die schwer zu kontrollierenden und teilweise manipulationsanfälligen Tarifregelungen durch ein deutlich vereinfachtes System zu ersetzen. Die Gewerkschaft will damit auch Tendenzen an den kommunalen Kliniken begegnen, bestehende Bereitschaftsdienstmodelle durch günstigere Schichtdienstmodelle zu ersetzen. Die damit verbundene Ausweitung von Vollarbeit in der Nacht sei nachweislich mit erheblichen gesundheitlichen Belastungen für die Ärztinnen und Ärzte verbunden, die ohnehin schon mit hoher Arbeitsverdichtung und dünner Personaldecke konfrontiert sind.
Forderungen des Marburger Bundes im Überblick
Der Marburger Bund fordert eine Entgelterhöhung in Höhe von 8,5 Prozent bei einer Laufzeit von einem Jahr. Dazu kommen weitere Forderungen:
- Anhebung der Bereitschaftsdienstentgelte auf das individuelle Stundenentgelt,
- Erhöhung der Pauschale für Rufbereitschaften,
- Änderung der Regelungen zu Schicht- und Wechselschichtarbeit:
- Definition eines arbeitszeitrechtlichen Korridors im Zeitraum von 7.30 bis 18.00 Uhr,
- Einführung eines zusätzlichen Randzeitenzuschlags bei Arbeit außerhalb dieses Korridors,
- Regelung der Wechselschicht spätestens einen Monat vor Beginn des Planungszeitraums,
- Bewertung und Erhöhung der Zuschlagshöhe und des Zusatzurlaubsanspruchs
Hinweis:
Lesen Sie zur Tarifrunde TV-Ärzte/VKA 2023: Ärzte an kommunalen Krankenhäusern erhalten 8,8 Prozent mehr und Inflationszuschlag
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