Tritt ein Beschäftigter mit dem Wunsch nach Altersteilzeit an den Arbeitgeber heran, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Aufforderung, eine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung einzuholen
  2. Aufforderung, eine Rentenauskunft der VBL/ZVK einzuholen
  3. Hinweis darauf, dass der Mindestnettobetrag pauschaliert ist
  4. Hinweis auf den Progressionsvorbehalt
  5. Auskunft über das Altersteilzeitentgelt und den Aufstockungsbetrag
  6. Hinweis auf die Grenzen der Zulässigkeit von Mehrarbeit und Nebentätigkeit
  7. Hinweis auf die Auswirkungen längerer Erkrankung
  8. Hinweis auf Informationspflichten des Mitarbeiters während der Altersteilzeit

Die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung wird benötigt, weil sich hieraus der Zeitpunkt ergibt, zu welchem der Beschäftigte erstmals eine ungekürzte Rente in Anspruch nehmen kann. Dies ist zugleich der späteste Beendigungszeitpunkt für die Altersteilzeit.

Bei der Berechnung des Altersteilzeitentgelts, soweit sie konkret für den Einzelfall erfolgt, empfiehlt sich angesichts der Komplexität und Schwierigkeit der Materie ein Vorbehalt, dass für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird.

 
Praxis-Tipp

Es empfiehlt sich ein ausführliches Informationsgespräch mit dem Mitarbeiter auf der Grundlage des Merkblatts zur Altersteilzeit für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Dieses wird anschließend vom Mitarbeiter unterzeichnet und zur Personalakte genommen. Das Doppel erhält der Mitarbeiter.

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