Entscheidungsstichwort (Thema)

Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses

 

Leitsatz (redaktionell)

Erkrankt der Auszubildende nach der Zulassung zur Abschlußprüfung vor dieser, kommt eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses weder in direkter noch in analoger Anwendung des § 14 Abs 3 BBiG in Betracht, sondern allenfalls gemäß § 29 Abs 3 BBiG.

 

Normenkette

BBiG § 14 Abs. 3, 1, § 29 Abs. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 442920

EzB BBiG § 29 Abs 3, Nr 3 (LT1)

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