Kurzbeschreibung
Dieses Formular zeigt eine befristete Vertragsänderung bei Durchführung eines Sabbaticals.
Vorbemerkung
Die besonderen Modalitäten des Sabbaticals sind zwingend schriftlich in einer befristeten Änderung zum Arbeitsvertrag niederzulegen. Diese Vereinbarung sollte enthalten:
- die Laufzeit des Sabbaticals;
- den Umfang der Teilzeitbeschäftigung während der Gesamtdauer des Sabbaticals;
- die Dauer und zeitliche Lage der Arbeitsphase und der Freistellungsphase;
- eine Regelung bei Vorliegen einer längeren Erkrankung;
- Regelungen über die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Sabbaticals;
- evtl. eine Regelung der Zeiten des Mutterschutzes;
- eine Anzeigepflicht bzgl. Nebentätigkeit;
- Hinweis auf die Übertragbarkeit des Wertguthabens (Portabilität);
- eine Rückzahlungsverpflichtung etwaiger bezahlter Bezüge.
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Befristeter Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag zur Durchführung eines Sabbaticals
Zwischen
................................... |
[Arbeitgeber] |
vertreten durch ................................... |
|
und |
|
Frau/Herr ................................... |
[Beschäftigte/r] |
wird zur Durchführung eines Sabbaticals der Arbeitsvertrag vom .................... befristet wie folgt geändert:
§ 1 Laufzeit
- Für die Zeit vom: .................... bis .................... wird der o. g. Arbeitsvertrag in einen Sabbatical-Vertrag umgewandelt. Das im Verlauf des Sabbaticals entstehende Wertguthaben wird nur für diesen Zweck aufgebaut und verwendet. Das Sabbatical besteht aus einer Ansparphase vom: .................... bis .....................
- Die nachträgliche Verlegung der Freistellungsphase ist im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber möglich. Sie soll sich an die Ansparphase anschließen, wenn nicht triftige Gründe entgegenstehen.
- Nach Beendigung der Freistellungsphase wird die/der Beschäftigte wieder entsprechend ihrer/seiner Entgeltgruppe eingesetzt. Ein Anspruch auf den konkreten Arbeitsplatz, den die/der Beschäftigte bis zu Beginn der Freistellungsphase inne hatte, besteht nicht.
§ 2 Arbeitszeit
- In der Zeit vom .................... bis .................... (Arbeitsphase) beträgt der Arbeitszeitumfang .................... %. der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit einer/s entsprechenden vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers.
- In der Zeit vom .................... bis .................... (Freistellungsphase) wird die/der Beschäftigte von der Arbeit freigestellt. Die Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis bleiben unberührt.
- Während der Gesamtdauer des Sabbaticals gilt die/der Beschäftigte in einem Arbeitszeitumfang von .................... % der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit einer/s entsprechenden Vollzeitbeschäftigten als Teilzeitbeschäftigte/r i. S. d. § 24 Abs. 2 TV-L.
§ 3 Vergütung
Die/der Beschäftigte erhält während der gesamten Laufzeit des Sabbaticals entsprechend des vereinbarten Umfangs der Teilzeitbeschäftigung die sich aus § 24 Abs. 2 TV-L ergebende anteilige Vergütung.
§ 4 Erkrankung/Mutterschutz
- Ist die/der Beschäftigte während der Ansparphase über den Zeitraum hinaus arbeitsunfähig erkrankt, für den vom Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu leisten ist, verlängert sich die Arbeitsphase um den Zeitraum, für den kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gem. § 22 Abs. 1 TV-L besteht. Die/der Beschäftigte kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber diesen Zeitraum auch im Anschluss an die Freistellungsphase nacharbeiten.
- Bei Ausfallzeiten durch Mutterschutzfristen gilt die Regelung von Absatz 1 entsprechend.
§ 5 Stufenlaufzeit
Das Sabbatical hat keine Auswirkungen auf die Stufenlaufzeit.
§ 6 Änderungen des Sabbaticalvertrags
- Eine vorzeitige Beendigung oder sonstige Änderungen des vereinbarten Sabbaticals sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
- Dem Antrag der/des Beschäftigten auf vorzeitige Beendigung des Sabbaticals soll stattgegeben werden, wenn der Grund für die Beendigung dringend ist und für die/den Beschäftigte(n) nicht vorhersehbar war.
- Bei vorzeitiger Beendigung des Sabbaticals ist das angesparte Wertguthaben an die/den Beschäftigte(n) in einer Summe auszuzahlen. Im Fall des Tods ist das Wertguthaben an die Erben auszubezahlen.
- Endet nicht nur das Sabbatical vorzeitig, sondern auch das Arbeitsverhältnis insgesamt, kann die/der Beschäftigte vom Arbeitgeber die Übertragung des Wertguthabens auf einen anderen Arbeitgeber oder auf die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) verlangen.
- Sind durch eine vorzeitige Beendigung Überzahlungen eingetragen, sind die zuviel gezahlten Bezüge in voller Höhe zurückzuerstatten. Der Einwand des Wegfalls der Bereicherung entfällt. Gleiches gilt für die gezahlten Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Gesamtsozialversicherung
§ 7 Nebenpflichten
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