Berlin Arbeitsfassung - TV-L mit Ausnahme der Lehrkräfte gem. § 44 TV-L

Datum: 14. Oktober 2010

Bemerkung

Arbeitsfassung für Beschäftigte mit Ausnahme der Lehrkräfte im Sinne des § 44 TV-L

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 1. März 2009 in der für das Land Berlin gemäß Abschnitt II des Tarifvertrages zur Angleichung des Tarifrechts des Landes Berlin an das Tarifrecht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Angleichungs-TV Land Berlin) vom 14. Oktober 2010 maßgebenden Fassung

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