Bezüglich der Kommentierung zu

  • der Anrechnung von Zeiten in einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes
  • der Berücksichtigung von Ausbildungszeiten
  • der Problematik der geringfügigen Beschäftigung
  • der Ausschlussfrist zum Nachweis der Jubiläumszeit usw.

wird im Wesentlichen auf die Ausführungen oben Ziffer 2 Punkt 7.2) verwiesen.

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