Entscheidungsstichwort (Thema)
Anrechnung von Kurtagen auf den Jahresurlaub
Leitsatz (redaktionell)
1. Bei einem Angestellten des öffentlichen Dienstes, der dem BAT-O (hier in der für den Bereich der kommunalen Arbeitgeber geltenden Fassung) unterfällt, schließt die tarifliche Fiktion des § 37 Abs 1 S 1 BAT-O die Anrechnung von Tagen einer Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Rehabilitation, die - wie hier - ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gebilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Rehabilitation stationär durchgeführt wird, wegen Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 10 Abs 1 S 3 Ziff 1 BUrlG nicht aus.
2. Die unter Berücksichtigung von § 13 Abs 1 S 1 BUrlG als tarifdispositiv zu qualifizierende Regelung des § 10 Abs 1 S 1 BUrlG ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, daß eine Anrechnung von Tagen einer Kur auf den Jahresurlaub nicht erfolgt, wenn durch sie in einen abgeschlossenen - laufenden - Tarifvertrag mit einer konkreten Regelung der Dauer des Urlaubs (wie hier den BAT-O) eingegriffen wird:
Orientierungssatz
Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 9 AZR 649/98.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 518990 |
FA 1998, 395 |
ZTR 1998, 463 |
Bibliothek, BAG (Leitsatz 1-2 und Gründe) |
NJ 1998, 612 |
NJ 1998, 612-613 (Leitsatz) |
Dieser Inhalt ist unter anderem im TV-L Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen