Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen bei:
3. |
wesentlicher Änderung oder wesentlicher Ausweitung neuer Arbeitsmethoden, insbesondere Maßnahmen der technischen Rationalisierung, |
4. |
Auslagerung von Arbeitsplätzen zwecks Heimarbeit an technischen Geräten, |
5. |
Maßnahmen zur Änderung der Arbeitsorganisation, soweit sie nicht von Nummer 3 erfaßt sind, |
6. |
Einführung, wesentlicher Änderung oder wesentlicher Ausweitung betrieblicher Informations- und Kommunikationsnetze, |
7. |
Übertragung von Arbeiten der Dienststelle, die üblicherweise von ihren Angehörigen wahrgenommen werden, auf Dauer an Privatpersonen oder wirtschaftliche Unternehmen (Privatisierung). |
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