Der Arbeitgeber hat dem Praktikanten bei Beendigung des Praktikantenverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Diese Verpflichtung setzt keinen entsprechenden Antrag des Praktikanten voraus. Vielmehr muss das Zeugnis auch erteilt werden, wenn der Praktikant es nicht beantragt oder ausdrücklich darauf verzichtet.

Das Zeugnis muss nach § 16 Satz 2 Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel des Praktikums sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse. Sofern durch den Praktikanten gewünscht, sind auch Angaben über Verhalten, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten in das Zeugnis aufzunehmen (§ 16 Satz 3).

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