Der Tarifabschluss gilt für ca. 1 Million Tarifbeschäftigte der 15 Länder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Hessen zählt nicht dazu. Er führt bis zum Herbst 2021 zu einer Mehrbelastung von ca. 7,3 Milliarden Euro, wobei dies nur einen Teil der Gesamtbelastung darstellt. Denn der Tarifabschluss gilt auch als Orientierungsmarke für die ca. 2,3 Millionen Landesbeamte. Der Anstieg um durchschnittlich 8 % in den kommenden zwei Jahren bewegt sich in dem von der Tarifrunde im TVöD vorgezeichneten Rahmen. Die Tabellenwerte sind größenordnungsmäßig in etwa vergleichbar, weisen aber im Detail doch Unterschiede auf. So ist schon die Systematik unterschiedlich. Während im TVöD die Erhöhung der Einstiegsgehälter in Stufe 1 durch eine Linksverschiebung der Tabellenwerte erreicht wurde und die übrigen Werte sowohl vertikal wie horizontal harmonisiert wurden, blieb es hier bei einer prozentualen Anhebung bei zusätzlicher prozentualer Anhebung der Stufe 1 und Einfügung eines Sockelbetrages. Damit erhöht sich die Stufe 1 bis 2021 um 10,96 %, durchaus vergleichbar mit der Erhöhung im TVöD. Allerdings liegen die Beträge für die Stufe 1 in der Tabelle des TV-L für 2020 bis einschließlich EG 12 leicht über dem TVöD. Durch die Einfügung des Sockelbetrages von 240 Euro, was Auswirkungen zeitigt bis zur EG 7, werden die unteren Gehaltsgruppen überproportional angehoben, in Einzelfällen bis 13,4 %. Hier liegen die Tabellenwerte des TV-L für 2020 bis einschließlich der EG 8 Stufe 4 und EG 9a bis Stufe 2 ebenfalls leicht über dem TVöD. In den höheren Tabellenwerten weist der TVöD hingegen durchweg höhere Beträge auf mit Ausnahme der Stufe 6 in EG 10. Damit wird der TVöD dem Ziel der Erhöhung der Attraktivität für Fachkräfte, wo eine personelle Stärkung dringend erforderlich ist, deutlich mehr gerecht. Auch der im TVöD gegangene Weg, die Übernahme von Verantwortung besonders zu honorieren durch die Entgeltgruppe 9c, wurde hier nicht beschritten. Die Angleichung der Entgelte in den Bereichen Pflege und Sozial- und Erziehungsdienst an den kommunalen Bereich führt zu einer deutlichen Anhebung der Entgelte, wobei die Mehrausgaben für das Pflegepersonal größtenteils zu Lasten der Krankenkassen gehen. Die deutliche Erhöhung und Angleichung an den kommunalen Bereich erscheint hier aufgrund der Konkurrenzsituation und der Personalknappheit als sinnvoll und ist auch angesichts der gesellschaftlichen Wertschätzung dieser Tätigkeiten zu begrüßen.