Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung - ständiger Vertreter des Schulleiters einer Regelschule

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Für die Höhergruppierung eines angestellten Lehrers gemäß eines höher bewerteten Funktionsamtes (hier Regelschulkonrektor nach BesGr A 14) müssen neben einer freien Planstelle auch die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (Eignung, Laufbahn) vorliegen.

2. Übt der Freistaat das ihm bei der Besetzung von Beförderungsstellen zustehende Ermessen nicht aus, ist die nicht erfolgte Ermessensentscheidung, bei Vorliegen sämtlicher beamtenrechtlichen Voraussetzungen (Planstelle, Eignung, Laufbahn), durch gerichtliche Entscheidung vorzunehmen.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 10 AZR 625/00.

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.03.2000 - 15 Ca 9757/99 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI610693

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