Entscheidungsstichwort (Thema)
Berechnung der Urlaubsvergütung - Berücksichtigung von Zuschlägen
Orientierungssatz
1. Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe zum Urteil des Gerichts vom 08.05.2000, Az. 8 Sa 429/99, das vollständig dokumentiert ist.
2. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 9 AZR 602/00.
Nachgehend
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dresden vom 14.03.2000 -- 14 Ca 9883/99 -- wird
zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Fundstellen
Dokument-Index HI610725 |
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