Allgemeine Vorbemerkungen
Abschnitt 11 bis 31.12.2019:
- Informationstechnik (IT) stellt die Summe der technischen und organisatorischen Mittel (Hardware, Software, Dienste) zur Unterstützung von Verwaltungsprozessen sowie der verschiedenen informations- und datenverarbeitenden Prozesse (der Beschaffung, Verarbeitung, Speicherung, Übertragung und Bereitstellung von Informationen) dar. Dienste sind Anwendungsmöglichkeiten in Netzen, z. B. Internet, E-Mail, Webservices.
- Unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte als Leiter von IT-Gruppen, in der IT-Organisation, in der Programmierung, in der IT-Systemtechnik und in der Datenerfassung ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung.
- Ist für eine Tätigkeit in der Informationstechnik eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (Protokollerklärung Nr. 1 zu Teil I) erforderlich, gelten abweichend von Nr. 1 Absatz 2 Satz 2 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 13 bis 15 des Teils I.
11.1 Beschäftigte als Leiter von IT-Gruppen
Vorbemerkungen
IT-Gruppen haben die folgenden Aufgaben:
- Entwicklung neuer IT-Verfahren oder wesentliche Änderung bzw. Ergänzung bestehender IT-Verfahren einschließlich jeweils der Einführung,
- Übernahme von IT-Verfahren einschließlich Einführung oder
- Pflege eingeführter IT-Verfahren.
Sie befassen sich
- nur mit IT-Organisation oder nur mit Programmierung oder
- mit IT-Organisation und Programmierung.
Leiter von IT-Gruppen haben neben den allgemeinen Führungsaufgaben – insbesondere Personaleinsatz, Überwachung der Arbeit, Anordnungen in Sonderfällen – und der Aufsicht z. B. folgende besondere Aufgaben:
In der IT-Organisation:
aa) Entgegennahme und Besprechung von Aufträgen der Fachbereiche bzw. der Anwender, bb) Entwicklung einer Gesamtvorstellung zur Erledigung eines Auftrags, cc) Formulierung von Arbeitsaufträgen und Verteilung an die Beschäftigten in der IT-Organisation, Koordinierung der Arbeiten einschließlich Terminüberwachung, dd) Anleitung und Beratung der Beschäftigten in der IT-Organisation, ee) Zusammenstellen, Prüfen und Beurteilen der Ergebnisse, ff) Besprechung der erarbeiteten Verfahrensvorschläge mit der Programmierung und ggf. mit der IT-Systemtechnik, gg) Auswahl geeigneter IT-Verfahren für eine Übernahme, hh) Prüfung der organisatorischen Voraussetzungen für die Übernahme und Einführung von IT-Verfahren, ii) Prüfung der Dokumentation – einschließlich der Anwender- bzw. Benutzerhandbücher –, insbesondere der Systemarchitektur und der Programmiervorgaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit, jj) Überwachung der Einführung entwickelter oder übernommener IT-Verfahren einschließlich der Funktionstests. In der Programmierung:
aa) Entgegennahme und Besprechung von Programmieraufträgen, bb) Prüfung der organisatorischen Vorgaben aus programmiertechnischer Sicht, ggf. Ergänzung und Änderung der Vorgaben im Einvernehmen mit der IT-Organisation, cc) Entwurf einer Konzeption für jedes Programm einschließlich Festlegung der Programmbausteine, dd) Verteilung der Arbeitsaufträge an die Beschäftigten in der Programmierung und Koordinierung der Programmierarbeiten innerhalb der IT-Gruppe einschließlich Terminüberwachung, ee) Anleitung und Beratung der Beschäftigten in der Programmierung, ff) Prüfung der Programmdokumentation und der Dokumentation für das Rechenzentrum auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Leiter von IT-Gruppen im Sinne dieses Unterabschnitts sind nur Beschäftigte, die auch in der IT-Organisation und/oder in der Programmierung tätig sind, z. B. mit folgenden Aufgaben:
- Zusammenstellen von Arbeitsergebnissen von Beschäftigten in der IT-Organisation,
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (z. B. betriebswirtschaftliche Investitionsrechnungen, Nutzen-Kosten-Untersuchungen),
- Verknüpfen der in der IT-Gruppe angefertigten Programme,
- Prüfung verknüpfter Programme auf Funktionsfähigkeit.
Der Anteil dieser Aufgaben darf 10 v. H. der gesamten Tätigkeit nicht unterschreiten.
Entgeltgruppe 12
Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und
deren Tätigkeit sich durch die Zahl der durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellten Beschäftigten in der IT-Organisation oder in der Programmierung sowie durch den Umfang und die Schwierigkeit der Koordinierung mit anderen Stellen aus der Entgeltgruppe 11 dieses Unterabschnitts heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
Entgeltgruppe 11
Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und
deren Tätigkeit sich durch die Zahl der durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellten Beschäftigten in der IT-Organisation oder in der Programmie-rung sowie durch den Umfang oder die Schwierigkeit der Koordinierung mit anderen Stellen aus der Entgeltgruppe 10 dieses Unterabschnitts heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
Entgeltgruppe 10
Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
Protokollerklärungen:
Nr. 1
Beschäftigte im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind
Beschäftigte mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbi...
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