Informationen über diesen Tarifvertrag
TV Prakt-L - Änderungstarifvertrag Nr. 2 v. 9.3.2013
Datum: 09. März 2013
Bemerkung
Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L)
TV Prakt-L - Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
......
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
§ 1 Änderung des TV Prakt-L
Der Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L) vom 9. Dezember 2011, geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 12. Dezember 2012, wird wie folgt geändert:
§ 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
"(1) Das monatliche Entgelt beträgt für Praktikantinnen/Praktikanten für den Beruf vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013
Praktikantin/Praktikant für den Beruf
Entgelt (mtl. in EUR) der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters 1.577,02 der Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen der Heilpädagogin/des Heilpädagogen der pharmazeutisch-technischen Assistentin/des pharmazeutisch-technischen Assistenten 1.358,19 der Erzieherin/des Erziehers der Kinderpflegerin/des Kinderpflegers 1.302,88 der Masseurin und med. Bademeisterin/ des Masseurs und med. Bademeisters der Rettungsassistentin/des Rettungsassistenten ab 1. Januar 2014
Praktikantin/Praktikant für den Beruf
Entgelt (mtl. in EUR) der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters 1.623,54 der Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen der Heilpädagogin/des Heilpädagogen der pharmazeutisch-technischen Assistentin/des pharmazeutisch-technischen Assistenten 1.398,26 der Erzieherin/des Erziehers der Kinderpflegerin/des Kinderpflegers 1.341,31 der Masseurin und med. Bademeisterin/ des Masseurs und med. Bademeisters der Rettungsassistentin/des Rettungsassistenten § 18 wird wie folgt geändert:
- In Absatz 2 werden die Wörter", frühestens zum 31. Dezember 2012," gestrichen.
- In Absatz 3 wird das Datum "31. Dezember 2012" durch das Datum "31. Dezember 2014" ersetzt.
- In Absatz 4 werden die Wörter", frühestens zum 31. Dezember 2012," gestrichen.
§ 2 Inkrafttreten
Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.
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