Mit Wirkung vom 1.1.1997 wurde die Zusatzversorgung auch für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den neuen Bundesländern und im Ostteil des Landes Berlin (Beitrittsgebiet) eingeführt. Rechtliche Grundlage war der Tarifvertrag zur Einführung der Zusatzversorgung im Tarifgebiet Ost (TV EZV-O) vom 1.2.1996. Durch diesen Tarifvertrag wurden sowohl die im Beitrittsgebiet geltenden Manteltarifverträge (z. B. Einfügung des § 46 BAT-O) als auch die Versorgungstarifverträge entsprechend angepasst. Die Versorgungstarifverträge gelten seither auch im Beitrittsgebiet, sodass im Ergebnis bis auf wenige Besonderheiten eine im gesamten Bundesgebiet einheitliche Zusatzversorgung geschaffen wurde.

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