Aus der Pflichtversicherung werden im Punktemodell folgende Rentenleistungen gewährt:
- Altersrenten,
- Erwerbsminderungsrenten,
- Hinterbliebenenrenten.
Die Betriebsrente bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte der Betriebsrente, die sich bei voller Erwerbsminderung ergeben würde.
Wird die Betriebsrente vorzeitig in Anspruch genommen, mindert sie sich um 0,3 % für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, höchstens jedoch um 10,8 %. Die Minderung der Rente ist dauerhaft.
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