Aus der Pflichtversicherung werden im Punktemodell folgende Rentenleistungen gewährt:

  • Altersrenten,
  • Erwerbsminderungsrenten,
  • Hinterbliebenenrenten.

Die Betriebsrente bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte der Betriebsrente, die sich bei voller Erwerbsminderung ergeben würde.

Wird die Betriebsrente vorzeitig in Anspruch genommen, mindert sie sich um 0,3 % für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, höchstens jedoch um 10,8 %. Die Minderung der Rente ist dauerhaft.

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