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Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes / 6.7.5 Sonstige Arbeitgeber

Walter Dietsch
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An der VBL beteiligte Arbeitgeber, die nicht an den ATV gebunden sind (z. B. im kirchlichen Bereich), können die Entgeltumwandlung für ihre Beschäftigten ebenfalls bei der VBL durchführen, soweit die tarif- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

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