Der Arzt erhält monatlich ein Tabellenentgelt. Die Höhe des Entgelts bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die er eingruppiert ist, und nach der für ihn geltenden Stufe (§ 18 Abs. 1 TV-Ärzte/VKA). Die Höhe des jeweiligen Tabellenentgelts ist in der Anlage zu § 18 TV-Ärzte/VKA festgelegt.
Mit der Tarifänderung vom 5.2.2015 wurde das Tabellenentgelt für Ärztinnen und Ärzte mit Wirkung ab 1.12.2014 um 2,2 % und ab 1.12.2015 um weitere 1,9 % auf die nachfolgend abgedruckten Tabellenwerte erhöht. In gleicher Weise erhöhen sich die individuellen Zwischen- und Endstufen (§ 6 Abs. 4 TVÜ-Ärzte/VKA).
Das Tabellenentgelt vom 1.12.2014 bis zum 30.11.2015
Tabelle TV-Ärzte/VKA (gültig vom 1.12.2014 bis zum 30.11.2015) (monatlich in EUR) |
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Grundentgelt |
Entwicklungsstufen |
Entgeltgruppe |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
Stufe 4 |
Stufe 5 |
Stufe 6 |
IV |
7.995,68 |
8.567,24 |
– |
– |
– |
– |
III |
6.797,18 |
7.196,68 |
7.768,22 |
– |
– |
– |
II |
5.426,63 |
5.881,63 |
6.281,15 |
6.514,20 |
6.741,67 |
6.969,17 |
I |
4.111,59 |
4.344,65 |
4.511,10 |
4.799,63 |
5.143,66 |
5.285,15 |
Das Tabellenentgelt ab 1.12.2015
Tabelle TV-Ärzte/VKA (gültig ab 1.12.2015) (monatlich in EUR) |
|
Grundentgelt |
Entwicklungsstufen |
Entgeltgruppe |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
Stufe 4 |
Stufe 5 |
Stufe 6 |
IV |
8.147,60 |
8.730,02 |
– |
– |
– |
– |
III |
6.926,33 |
7.333,42 |
7.915,82 |
– |
– |
– |
II |
5.529,74 |
5.993,38 |
6.400,49 |
6.637,97 |
6.869,76 |
7.101,58 |
I |
4.189,71 |
4.427,20 |
4.596,81 |
4.890,82 |
5.241,39 |
5.385,57 |
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.8.2016 (§ 40 Abs. 3 Buchst. g) TV-Ärzte/VKA in der Fassung des Änderungs-TV Nr. 5 vom 5.2.2015).
Hinweis zu der Tarifeinigung 2013:
Mit der Tarifänderung vom 6.3.2013 wurde das Tabellenentgelt für Ärztinnen und Ärzte mit Wirkung ab 1.1.2013 um 2,6 % und ab 1.1.2014 um weitere 2,0 % erhöht. Der Tarifvertrag hatte eine Laufzeit von 23 Monaten bis zum 30.11.2014.
Hinweis zu der Tarifeinigung 2012:
Mit der Tarifänderung vom 18.1.2012 wurde das Tabellenentgelt für Ärztinnen und Ärzte um 2,9 % erhöht.
Des Weiteren hatten die Ärztinnen und Ärzte Anspruch auf eine einmalige Sonderzahlung 2012 i. H. v. 440,00 EUR. Nähere Einzelheiten zur einmaligen Sonderzahlung sind nachfolgend bei den Hinweisen zu der Tarifeinigung 2010 dargestellt.
Hinweis zu der Tarifeinigung 2010:
Mit der Tarifänderung vom 9.6.2010 wurde das Tabellenentgelt für Ärztinnen und Ärzte mit Wirkung ab 1.5.2010 um 2,0 % erhöht.
Des Weiteren hatten die Ärztinnen und Ärzte Anspruch auf eine einmalige Sonderzahlung für 2010 i. H. v. 400,00 EUR (Tarifvertrag über die einmalige Sonderzahlung 2010 für Ärztinnen und Ärzte vom 9.6.2010).
Voraussetzung ist, dass der Arzt für mindestens einen Tag in der Zeit vom 1.1.2010 bis 30.4.2010 Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hat. Gleichgestellt ist der Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V oder entsprechender gesetzlicher Leistungen und der Bezug von Mutterschaftsgeld. Teilzeitkräfte erhalten die Sonderzahlung anteilig im Verhältnis der individuellen Arbeitszeit zur Vollarbeitszeit.
Die Sonderzahlung sollte tarifrechtlich mit dem Entgelt für den Kalendermonat Juli 2010 ausgezahlt werden. Aufgrund der Verzögerung bei den Redaktionsverhandlungen konnte dieser Zahlungszeitpunkt jedoch nicht realisiert werden. Die einmalige Sonderzahlung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach abschließender Tarifeinigung zu zahlen. Die Tariftexte wurden im September 2010 veröffentlicht.
Die Sonderzahlung wird bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht berücksichtigt.
Das Tabellenentgelt vor dem 1.5.2010
Das Tabellenentgelt war in den Anlagen zum TV-Ärzte/VKA mit Wirkung vom 1.8.2006 bis zum 31.3.2008 zunächst wie folgt festgesetzt (§ 18 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA):
- in Anlage A für die Ärzte im Tarifgebiet West sowie
- in Anlage B für die Ärzte im Tarifgebiet Ost.
Das Entgelt im Tarifgebiet Ost erhöhte sich ab 1.7.2007 aufgrund der weiteren Anpassung des Bemessungssatzes von 95,5 % auf 97 % (Protokollerklärungen zu § 18 Abs. 1).
Das Tabellenentgelt vom 1.4.2008 bis zum 31.12.2008
Im Rahmen des Tarifabschlusses 2008 für die Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken wurden zwischen der VKA und der Gewerkschaft Marburger Bund Entgeltsteigerungen vereinbart, die – je nach Arzt und Entgeltstufe – unterschiedlich hoch ausfielen. Insgesamt betrug die Steigerung für die Jahre 2008 und 2009 durchschnittlich 8 Prozent (Tarifgebiet West).
Durch die Tarifeinigung 2008 ergaben sich für bestimmte Facharztgruppen Gehaltszuwächse sowohl durch die lineare Erhöhung der Entgelte als auch durch eine Verkürzung der Verweildauer in bestimmten Entgeltstufen.
Für Ärztinnen und Ärzte im Tarifgebiet Ost erfolgte ab 1.4.2008 die Anpassung an das Entgeltniveau des Tarifgebiets West. Dies führte für die Ärztinnen und Ärzte im Tarifgebiet Ost zu einer Entgeltsteigerung allein schon zum 1. April 2008 zwischen 6,38 % (EG 1, Stufe 1) und 8,83 %.
Das Tabellenentgelt vom 1.1.2009 bis zum 30.4.2010
Die Tabellenentgelte wurden ab 1.1.2009 um 3,8 % erhöht.
Erhöhung der individuellen Zwischen- und Endstufen
Bei Überleitung vom früheren Tarifrecht BAT bzw. vom TVöD in den ...