Entscheidungsstichwort (Thema)

Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung von Kurzarbeit

 

Orientierungssatz

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG ist nicht so ausgestaltet, daß es ihm, soweit es die Einführung von Kurzarbeit zur Vermeidung von Kündigungen betrifft, ein Initiativrecht gibt.

 

Normenkette

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3

 

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 04.03.1986; Aktenzeichen 1 ABR 15/84)

LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 24.01.1984; Aktenzeichen 8 TaBV 5/83)

 

Fundstellen

Haufe-Index 443681

DB 1984, 672-672 (T)

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