Entscheidungsstichwort (Thema)
Kleinbetriebsklausel verfassungswidrig?
Orientierungssatz
1. § 23 Abs 1 S 3 KSchG ist mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar, soweit geringfügig Beschäftigte unabhängig von ihrer Anzahl bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer unberücksichtigt bleiben mit der Folge des Ausschlusses von § 1-14 KSchG.
2. Anhängig beim BVerfG unter Aktenzeichen 1 BvR 22/93.
Normenkette
GG Art. 3 Abs. 1; KSchG § 23 Abs. 1 S. 3
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 445512 |
AiB 1994, 434 (S1) |
ArbuR 1995, 148 (S1) |
Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Krankenhaus Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen