Entscheidungsstichwort (Thema)

Rücknahme des Vorbehalts während des schutzprozesses

 

Orientierungssatz

Hat ein Arbeitnehmer das in einer Änderungskündigung enthaltene Angebot unter Vorbehalt angenommen (§ 2 KSchG), so kann er den Vorbehalt nach Ablauf der 3-Wochenfrist iS von §§ 7, 4 KSchG nicht mehr wirksam zurücknehmen und von der "Änderungskündigungsschutzklage" iS von § 2 KSchG auf eine "Kündigungsschutzklage" übergehen.

 

Normenkette

KSchG § 4 Fassung 1969-08-25, § 2 Fassung 1969-08-25, § 7 Fassung 1969-08-25

 

Fundstellen

Haufe-Index 444354

NZA 1987, 130-130 (ST)

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