Entscheidungsstichwort (Thema)
Unterzeichnung der Berufung in Vertretung eines Anwalts
Orientierungssatz
Auch ein Vertreter des Prozeßbevollmächtigten kann die Rechtsmittelschrift unterzeichnen, wenn er selbst postulationsfähig ist (Bestätigung von BAG Urteil vom 26.7.1967, 4 AZR 172/66 = AP Nr 11 zu § 518 ZPO).
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 23.04.1987; Aktenzeichen 10 Sa 1297/86) |
ArbG Göttingen (Entscheidung vom 19.02.1986; Aktenzeichen 1 Ca 1661/85) |
Fundstellen
Dokument-Index HI437454 |
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