Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufrechnung, Streitgegenstand

 

Orientierungssatz

Zur Aufrechnung gestellte Gegenforderungen sind Verteidigungsmittel des Beklagten, bestimmen aber nicht ihrerseits den Streitgegenstand, über den zu entscheiden ist.

 

Normenkette

ZPO §§ 139, 308, 322 Abs. 2, § 519 Abs. 3

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 20.11.1986; Aktenzeichen 10 Sa 1105/86)

ArbG Detmold (Entscheidung vom 17.04.1986; Aktenzeichen 3 Ca 1542/85)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI441504

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