(1) Inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Absatz 4) sind
1. |
Einkünfte aus einer im Inland betriebenen Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 14); |
2. |
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17),
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3. |
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18), die im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist, oder für die im Inland eine feste Einrichtung oder eine Betriebsstätte unterhalten wird; |
4. |
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19), die |
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