1Beamte und Soldaten erhalten eine monatliche Zulage, wenn sie

 

1.

zu wechselnden Zeiten zum Dienst herangezogen werden und

 

2.

im Kalendermonat mindestens 5 Stunden Dienst in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Nachtdienststunden) leisten.

2Dienst zu wechselnden Zeiten wird geleistet, wenn mindestens viermal im Kalendermonat die Differenz zwischen den Anfangsuhrzeiten zweier Dienste mindestens 7 und höchstens 17 Stunden beträgt. 3Bereitschaftsdienst gilt nicht als Dienst im Sinne dieser Vorschrift.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Krankenhaus Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge