Entscheidungsstichwort (Thema)
Lohnerhöhung aus betrieblicher Übung
Orientierungssatz
1. Erhöht der keinem Arbeitgeberverband angehörende Arbeitgeber die Löhne seiner Arbeitnehmer regelmäßig alljährlich entsprechend der tariflichen Entwicklung, so entsteht hieraus kraft betrieblicher Übung kein Anspruch auf Lohnerhöhung auch in den Folgejahren.
2. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZR 715/00.
Nachgehend
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 29.07.1999 - 1 Ca 1140/97 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Fundstellen
Dokument-Index HI610499 |
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