Beispiel 1:
Ein 42-jähriger Mitarbeiter arbeitet 20 Std. pro Woche an 4 Tagen à 5 Std.
Berechnung nach Faktor Tage-Woche: 30 : 5 × 4 = 24 Urlaubstage (§ 26 Abs. 1 Satz 3 TVöD).
Beispiel 2:
AN arbeitet 26,6 Std./Monat. AN wird i. d. R. mit 7,8 Stunden an einem Tag am Wochenende eingesetzt.
Berechnung nach Faktor Tage-Woche:
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 26,6 : 4,348 = 6,11 Std.; 6,11 : 7,8 = 0,783; 30 : 5 × 0,783 = 4,698, aufgerundet 5 Tage.
Alternative: Berechnung des Urlaubs mit Stundenkonto
Bei einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 6,11 Std./Woche beträgt die tägliche Arbeitszeit 1,223 Std. Dies × 30 Urlaubstage ergibt 36,69 Std. 36,69 : 7,8 = 4,7 Urlaubstage, aufgerundet 5 Urlaubstage. 5 Urlaubstage à 7,8 Std. ergibt ein Stundenkonto von 39,0 Std. Für einen Urlaubstag à 7,8 Std. werden dann rechnerisch vom Urlaubskonto 7,8 Std. abgezogen.
Zu beachten ist: Der TVöD sieht eine Berechnung des Urlaubs nach Stunden nicht vor. Bei sehr flexiblen Arbeitszeitmodellen wie z. B. bei der kapazitätsorientierten Arbeitszeit führt diese Berechnungsmethode zum sachgerechtesten Ergebnis.
Beispiel 3:
Urlaubsanspruch eines geringfügig Beschäftigten:
Monatliche Beschäftigung: an einem Wochenende mit 7,8 Std. (1 Tag) + 1 Woche an 2 Tagen à 3,25 Std. + 1 Woche an 1 Tag à 3,25 Std.
Berechnung mit Faktor Tage-Woche: 4 : 4,348 = 0,919; 30 : 5 × 0,919 = 5,514, aufgerundet 6 Urlaubstage.
Beispiel 4:
Urlaubsanspruch von Nachtwachen:
Vollzeit, der Urlaubsanspruch in der 5-Tage-Woche beträgt 30 Tage. Eingesetzt in Nachtwachen à 9,5 Std. zzgl. Pausen.
Berechnung mit Faktor Tage-Woche: 39,0 : 9,5 = 4,105; 30 : 5 × 4,105 = 24,63, aufgerundet 25 Urlaubstage.
Alternative Berechnung nach Stundenkonto:
7,8 × 30 = 234 Urlaubsstunden : 9,5 = 24,63, aufgerundet 25 Tage Urlaub.