1. Angestellte, die in der DV-Organisation Fachaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades selbständig bearbeiten.

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)

2. Angestellte, die in der DV-Organisation Fachaufgaben einfachen Schwierigkeitsgrades selbständig bearbeiten, nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts.

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2, 3 und 4)

3. Angestellte, die in der DV-Organisation im Rahmen von Fachaufgaben hohen Schwierigkeitsgrades diesem Schwierigkeitsgrad entsprechende DV-Teilaufgaben selbständig bearbeiten,

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)

4. Angestellte, die in der DV-Organisation im Rahmen von Fachaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades diesem Schwierigkeitsgrad entsprechende DV-Teilaufgaben selbständig bearbeiten, nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 2 dieses Unterabschnitts.

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2, 3 und 4)

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge