1. Handwerksmeister, Industriemeister oder Gärtnermeister im handwerklichen Erziehungsdienst als Leiter von Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für Behinderte.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)
2. Handwerksmeister, Industriemeister oder Gärtnermeister im handwerklichen Erziehungsdienst, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter von Leitern von Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für Behinderte der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 1 bestellt sind.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)
3. Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst mit abgeschlossener Berufsausbildung als Leiter von Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für Behinderte, nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 2.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)
4. Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter von Leitern von Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für Behinderte der Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 1 bestellt sind, nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 3.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)
5. Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 6, 7 und 8)
6. Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in Schulkindergärten, Vorklassen oder Vermittlungsgruppen für nicht schulpflichtige Kinder.
-- Fußnote 1 --
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 7 und 10)
7. Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, nach dreijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 5.
-- Fußnote 2 --
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 6 und 7)
8. Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 9)
9. Angestellte in der Tätigkeit von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)
10. Angestellte als Leiter von Kindertagesstätten.
-- Fußnote 3 --
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 4)
11. Angestellte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter von Leitern von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen bestellt sind.
-- Fußnote 3 --
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 2 und 4)