1. Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung.

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3 und 4)

2. -- gestrichen --

3. Meister mit mehrjähriger Tätigkeit als Meister in Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 2 oder einer entsprechenden Tätigkeit außerhalb des Geltungsbereichs dieses Tarifvertrages, die die Aufsicht über eine größere Gruppe von Handwerkern, Facharbeitern oder sonstigen handwerklich tätigen Arbeitern führen.

(Hierzu Protokollnotiz Nr. 3)

4. Meister mit mehrjähriger Tätigkeit als Handwerker oder Facharbeiter, die die Aufsicht über eine Gruppe von Handwerkern, Facharbeitern oder sonstigen handwerklich tätigen Arbeitern führen, nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 2.

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3 und 8)

5. Maschinenmeister, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

(Hierzu Protokollnotiz Nr. 3)

6. Maschinenmeister an kleinen und einfachen Maschinenanlagen nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 3.

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3 und 8)

7. Gärtnermeister.

(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)

8. -- gestrichen --

9. Meister mit mehrjähriger Tätigkeit als Meister in der Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 5 oder einer entsprechenden Tätigkeit außerhalb des Geltungsbereichs dieses Tarifvertrages, die die Aufsicht über eine größere Gruppe von Gärtnergehilfen oder Arbeitern mit gärtnerischem oder landwirtschaftlichem Facharbeiterbrief führen.

(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)

10. Meister mit mehrjähriger Tätigkeit als Gärtnergehilfen, die die Aufsicht über eine Gruppe von Gärtnergehilfen oder Arbeitern mit gärtnerischem oder landwirtschaftlichem Facharbeiterbrief führen, nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 5.

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 5 und 8)

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