1. Stenotypistinnen, die mindestens fünf Minuten lang 150 Silben Stenogramm in der Minute aufnehmen und schnell fehlerfrei übertragen sowie mindestens zehn Minuten lang Schriftstücke mit mindestens 210 Anschlägen in der Minute fehlerfrei abschreiben können.*

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2, 6 und 7)

2. Phonotypistinnen, die mindestens zehn Minuten lang Phonodiktate mit mindestens 240 Anschlägen in der Minute fehlerfrei übertragen können.*

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 2, 6 und 7)

3. Maschinenschreiberinnen, die mindestens zehn Minuten lang Schriftstücke mit mindestens 270 Anschlägen in der Minute fehlerfrei abschreiben können.*

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 2, 6 und 7)

4. Stenotypistinnen, Phonotypistinnen und Maschinenschreiberinnen mit schwierigerer Tätigkeit (z. B. Aufnehmen, Übertragen von Texten mit zahlreichen chemischen oder mathematischen Formeln oder wissenschaftlichen Fachausdrücken oder fremdsprachlichen Einmischungen; selbständiges Abfassen kurzer Schriftstücke nach Ansage).*

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 6 und 7)

5. Angestellte, die Reinschriften verantwortlich lesen.*

(Hierzu Protokollnotiz Nr. 7)

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