1. Fernschreiber, soweit nicht anderweitig eingruppiert.
– Fußnote 1 –[1]
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 4 und 5)
2. Fernsprecher, soweit nicht anderweitig eingruppiert.
– Fußnote 1 –[2]
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 3)
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