1. Angestellte, die in der DV-Organisation Fachaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades selbständig bearbeiten.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)
2. Angestellte, die in der DV-Organisation Fachaufgaben einfachen Schwierigkeitsgrades selbständig bearbeiten, nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 1 dieses Abschnitts.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2, 3, 4 und 5)
3. Angestellte, die in der DV-Organisation im Rahmen von Fachaufgaben hohen Schwierigkeitsgrades diesem Schwierigkeitsgrad entsprechende DV-Teilaufgaben selbständig bearbeiten.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)
4. Angestellte, die in der DV-Organisation im Rahmen von Fachaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades diesem Schwierigkeitsgrad entsprechende DV-Teilaufgaben selbständig bearbeiten, nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 2 dieses Abschnitts.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2, 3, 4 und 5)
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