1. Angestellte in Versorgungsbetrieben mit einfacheren Arbeiten z.B. nach Schema zu erledigende Arbeiten; Postabfertigung; Führung von Brieftagebüchern, Inhaltsverzeichnissen; Führung von einfachen Karteien z.B. Zettelkatalogen, nach Eigen- oder Ortsnamen geordneten Karteien; Führung von Kontrollisten und statistischen Aufschreibungen; Formularverwaltung, Schreibmaterialienverwaltung; Führung von häufig wiederkehrendem Schriftwechsel nach Vordruck, insbesondere formularmäßige Bescheinigungen und Benachrichtigungen sowie Erinnerungen.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

2. Angestellte in Versorgungsbetrieben als technische Angestellte mit einfacher Tätigkeit z.B. Berechnungen einfacherer Art, Überwachung technischer Anlagen.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

3. Angestellte in Versorgungsbetrieben im Magazindienst mit einfacheren Arbeiten, soweit nicht anderweitig eingereiht.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

4. Angestellte in Versorgungsbetrieben als Abrechnungskassierer.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

5. Angestellte in Versorgungsbetrieben als Magazin-, Lager- und Lagerhofverwalter, wenn sie als Angestellte beschäftigt sind.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

6. Angestellte in Versorgungsbetrieben ohne Abschlußprüfung in der Tätigkeit von Laboranten oder Werkstoffprüfern (Physik).

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

7. Angestellte in Versorgungsbetrieben als Zeichner mit einfacher Tätigkeit.

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)

8. Angestellte in Versorgungsbetrieben mit Tätigkeiten der Vergütungsgruppe X nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe X.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

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