1. Angestellte im Sparkassendienst mit schwierigerer Tätigkeit z.B.

Mitwirkung bei der Bearbeitung laufender oder gleichartiger Geschäfte nach Anleitung, Entwerfen von dabei zu erledigenden Schreiben nach skizzierten Angaben; Erledigung ständig wiederkehrender Arbeiten in Anlehnung an ähnliche Vorgänge, auch ohne Anleitung; Zinsstaffelberechnungen, Kontenführung; Schalterdienst mit Tätigkeiten, die keine gründlichen Fachkenntnisse voraussetzen; einfache Kontrollaufgaben.

2. Angestellte im Sparkassendienst, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 1 heraushebt, daß sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert.

(Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.)

3. Kassenboten mit besonderer Verantwortung, z.B. wenn sie in größerem Umfang mit Wechselinkasso beauftragt sind oder häufiger größere Geldbeträge oder sonstige größere Werte entgegenzunehmen haben.

4. Geldzähler nach zweijähriger Bewährung in dieser Tätigkeit.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

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