Ferner, wenn sie als Angestellte beschäftigt sind (§ 1 Abs. 2):

1. Angestellte, die einfache Lichtpausen herstellen.

2. Angestellte mit einfacher Tätigkeit bei der Mikroverfilmung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge