Menschenrassen gibt es nicht, Rassendiskriminierung schon. Rassendiskriminierung ist nach dem CERD vom 7.3.1966[1]"jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, nach dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens zu vereiteln oder beeinträchtigen".

Für eine ethnische Gruppe ist charakteristisch: eine lange gemeinsame Geschichte, die von der Gruppe bewusst als andersartig im Vergleich zu anderen Gruppen wahrgenommen wird und deren Erinnerung lebendig gehalten wird; eine eigene kulturelle Tradition, die familiäre und gesellschaftliche Sitten und Gebräuche mit einbezieht und oft, aber nicht notwendigerweise verbunden ist mit Befolgung religiöser Gebote, sowie eine gemeinsame Religion, unterschiedlich von der benachbarten Gruppe oder der Allgemeinheit. Dazu zählen u. a. die Sinti und Roma, die Sikhs und die Waliser, die Juden oder ggf. die "Islamisten", in Deutschland die Wenden und Sorben. Ethnische Gruppen sind demgegenüber nicht "Farbige"; Diskriminierung wegen der Hautfarbe ist Rassendiskriminierung.[2]"Ostdeutsche" sind ebenfalls keine eigene Ethnie.[3] Selbst wenn dieser Begriff im konkreten Fall diskriminierend gemeint und so empfunden wird, zeichnen sich Ostdeutsche nicht durch typische Merkmale eines eigenen Volksstamms wie Tradition, Sprache, Religion, Kleidung oder gar besondere Ernährung aus. Außer der Zuordnung zum ehemaligen DDR-Territorium fehlt es an diesen typischen Merkmalen, insbesondere da die DDR nur 40 Jahre, also wenig mehr als eine Generation, eine von der BRD unterschiedliche Entwicklung genommen hat.

[1] BGBl. 1969 II S. 961.
[2] Einzelheiten s. Schiek AuR 2003 S. 44.

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