Es handelt sich nach Ansicht des BAG um keinen unzulässigen Sympathiestreik, wenn ein nicht einem Arbeitgeberverband angehörender Arbeitgeber nach Ablauf eines Verbandstarifvertrags in einen um dessen Neuabschluss geführten Verbandsarbeitskampf einbezogen wird, obwohl der Firmentarifvertrag, den der Arbeitgeber mit der streikenden Gewerkschaft abgeschlossen hat, noch nicht gekündigt ist, dieser aber keine eigenständigen inhaltlichen Regelungen enthält, sondern auf den jeweils geltenden Verbandstarifvertrag verweist. Ein solcher Streik gegen einen sog. Außenseiterarbeitgeber ist jedenfalls dann zulässig, wenn ein mit dem Außenseiter geschlossener Firmentarifvertrag hinsichtlich bestimmter Arbeitsbedingungen keine eigenständigen inhaltlichen Regelungen enthält, sondern lediglich dynamisch auf die jeweiligen Bestimmungen der im Tarifgebiet und in der Branche geltenden Verbandstarifverträge verweist.[1] Mit dieser Entscheidung gibt das BAG weitgehend seine bisherige bewährte Rechtsprechung auf, wonach ein Arbeitskampf nur gegen einen Arbeitgeber gerichtet sein darf, von dem die gewerkschaftliche Forderung auch erfüllt werden kann. Dies ist bedenklich, da der bestreikte Außenseiterarbeitgeber keine Möglichkeit hat, auf die Forderung der Gewerkschaft zu reagieren; zudem wird durch einen Streik gegenüber einem Außenseiterarbeitgeber kein wirklicher Druck auf den vom Streik eigentlich betroffenen Arbeitgeberverband ausgeübt.[2]

Auch das BVerfG sieht hinsichtlich der Einbeziehung von Außenseitern in Arbeitskampfmaßnahmen keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die negative Koalitionsfreiheit gem. Art. 9 III GG. Eine Arbeitskampfmaßnahme wäre grundsätzlich nur dann rechtswidrig, wenn sie offensichtlich ungeeignet oder unverhältnismäßig ist. Dies ist bei einem Streik gegenüber einem Außenseiter aber nicht gegeben, da die Einbeziehung eines Außenseiters nicht ungeeignet ist, Druck auf die Arbeitgeberseite zur Durchsetzung des Verbandstarifvertrags zu erzeugen.[3]

[2] Zu Recht kritisch: Klaus-Stefan Hohenstatt/Nils Schramm, Zulässigkeit eines Verbandsarbeitskampfs gegen einen Außenseiter-Arbeitgeber, DB 2005 S. 774.

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