Kurzbeschreibung

Dieses Musterformular dient der Anzeige über den Beginn eines Streiks. Der zuständigen obersten Behörde sind Beginn von Arbeitskampfmaßnahmen sowie besondere Vorkommnisse sofort zu melden.

Anzeige über den Beginn eines Streiks

Wird von der Agentur für Arbeit ausgefüllt:
  Wirtschaftszweig Tarifgebiet
  [1]

Agentur für Arbeit

Anzeige über den Beginn
             eines Streiks
  einer Aussperrung
  Bezug: Anzeige über den Beginn des Streiks/der Aussperrung vom ...............

Name des Betriebes

..................................................

Anschrift, Telefon

..................................................

Art der überwiegend hergestellten, reparierten oder gehandelten Erzeugnisse

..................................................
Zahl der zum Zeitpunkt des Beginns des Streiks/der Aussperrung beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt davon Arbeiter davon Angestellte
.................... .................... ....................
Hinweis: Bitte hier die Zahl der Arbeitnehmer angeben, die in dem Betrieb oder Betriebsteil beschäftigt sind, der im Bezirk der Agentur für Arbeit gelegen ist, dem die Anzeige erstattet wird.
Beginn der Arbeitseinstellung erster Tag, Monat, Jahr Uhrzeit  
......................... ......................... Hinweis: Uhrzeit nur eintragen, sofern am ersten Tag weniger als die volle Arbeitszeit gearbeitet wurde.
Zahl der beteiligten Arbeitnehmer insgesamt davon Arbeiter davon Angestellte
.................... .................... ....................
Hinweis: Hier ist nicht die Zahl der Arbeitnehmer aufzunehmen, die wegen betrieblicher Einschränkung infolge eines Teilstreiks nicht beschäftigt werden können und deshalb entlassen, aber nicht zu Kampfzwecken ausgesperrt wurden.
Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit Stunden  
....................  
 
Ort, Datum Unterschrift
................................... ...................................

[2]

[1] Hinweis: Zutreffendes bitte ankreuzen.
[2]

Hinweis:
Die Anzeige (zweifach) ist unverzüglich bei der Agentur für Arbeit einzureichen, in deren Bezirk der Betrieb oder der betroffene Betriebsteil liegt. Falls der Streik mit einer Aussperrung beantwortet wurde, so ist bei gleichzeitiger Beendigung des Streiks und der Aussperrung nur eine Anzeige einzureichen. Bei teilweiser Beendigung des Streiks oder der Aussperrung ist eine Beendigungsanzeige einzureichen.

Bitte beachten Sie im eigenen Interesse, dass Sie zu diesen unverzüglichen Anzeigen nach § 320 Abs. 5 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) verpflichtet sind und ordnungswidrig handeln, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstatten (§ 404 Abs. 2 Nr. 25 SGB III). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.000,- EUR geahndet werden (§ 404 Abs.3 SGB III).

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