Kurzbeschreibung
Diese Vereinbarung dient der Sicherstellung aller erforderlichen Notdienstarbeiten, z. B. Sicherung von Anlagen, Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Diensten und Gütern, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zivile und militärische Verteidigung, innere Sicherheit und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Verfassungsorgane.
Notdienstvereinbarung
Zwischen |
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vertreten durch |
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- einerseits - |
und |
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der Kreisverwaltung der Gewerkschaft |
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vertreten durch |
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- andererseits - |
wird aus Anlass des Arbeitskampfes (........................................) folgende Vereinbarung über die Einrichtung eines Notdienstes getroffen:
§ 1
Zweck dieser Vereinbarung ist die Sicherstellung der Notdienstarbeiten. Notdienstarbeiten sind insbesondere Arbeiten, die notwendig sind
- zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Diensten und Gütern,
- im öffentlichen Interesse, z. B. zur Sicherung von Anlagen, von denen ohne Sicherung Gefahren ausgehen können,
- zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des öffentlichen Gesundheitsdienstes und zur Durchführung von Arbeiten, deren Sicherstellung dem Arbeitgeber durch öffentlich-rechtliche Vorschriften aufgegeben ist,
- zur Sicherung und Erhaltung von Anlagen oder von Gütern oder zur Gewährleistung der unverzüglichen Wiederaufnahme der Arbeit nach dem Ende des Arbeitskampfes.
- zur zivilen und militärischen Verteidigung sowie für die innere Sicherheit,
- Zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Verfassungsorgane.
§ 2
Es werden folgende Notdienste eingerichtet:
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Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist befugt, in Verhinderungsfällen (z.B. Krankheit) Vertretungen zu bestellen. Er wird hiervon die lokale Arbeitskampfleitung der Gewerkschaft .................... unterrichten. Gleiches gilt für die Ablösung von Beschäftigten im Rahmen von Schichtdiensten, Bereitschaftsdiensten usw.
Die für Notdienstarbeiten verpflichteten Personen erhalten einen Notdienstausweis.
§ 3
Durch diese Vereinbarung wird das Recht aller arbeitswilligen Beschäftigten auf ungehinderten Zugang zur Dienststelle nicht berührt.
Diese Vereinbarung gilt für die Dauer der Arbeitskampfmaßnahmen.
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Ort, Datum |
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Unterschriften |