Es geht um eine Neugestaltung der betrieblichen Arbeitszeit, bei der die Arbeitszeit als Steuerungsinstrument zur optimalen Erledigung der jeweiligen Aufgaben eingesetzt wird. Die Arbeitsaufgabe und deren Erfordernisse stehen daher im Mittelpunkt. Das bedeutet für den öffentlichen Dienst als Dienstleistungsunternehmen eine zentrale Ausrichtung an den Kunden-/Bürgerinteressen. "Symbol" hierfür sind die Servicezeiten (auch Funktions-, Ansprech-, Öffnungszeiten) genannt. Sie treten an die Stelle der Kernzeit. Während dieser Zeitspannen ist die jeweilige betriebliche Einheit entsprechend den internen oder externen Kundenbedürfnissen qualifiziert ansprechbar zu halten. Ziel ist eine kundenorientierte Ausweitung der Servicezeiten. Es ist vom Kunden/Bürger her gesehen nur schwer hinnehmbar, dass der öffentliche Dienst in weiten Bereichen unter der Woche nur bis 16.00 Uhr und freitags gar nur bis 12.00 Uhr seine Dienstleistungen anbietet. Eine Ausweitung der Servicezeiten ist aber zwingend verbunden mit der Einführung von Teamstrukturen.
Im Mittelpunkt der Teamdiskussion steht die Ausgestaltung der Service-Bereitschaft. Diese kann je nach den Anforderungen der betrieblichen Einheit durchaus unterschiedlich ausfallen. Das Team muss dabei drei Fragen beantworten:
- Wer sind meine externen bzw. internen Kunden und wie lange muss die Organisationseinheit den Service anbieten? Hieraus ergibt sich die Servicezeit.
- Welche Anforderungen müssen die Mitarbeiter zur Abdeckung des Service erfüllen? Hieraus ergibt sich die Service-Qualität, die je nach Saison oder aber auch Wochentag oder Tageszeit durchaus unterschiedlich beschaffen sein kann. So wird bei einer weit ausgedehnten Servicezeit in den Randzeiten meist keine optimale Servicequalität zu gewährleisten sein.
- Mit wievielen Mitarbeitern muss die Organisationseinheit zu bestimmten Zeiten besetzt sein? Hieraus ergibt sich die Mindestbesetzungsstärke. Auch diese kann saisonal oder auch innerhalb eines Tages durchaus unterschiedlich ausfallen.
Übersicht: Variable Arbeitszeit mit Gruppenabsprache
- Teamstruktur
- Servicezeiten
- Arbeitszeit als Steuerungsmittel entsprechend dem Bedarf
- zentrales Anliegen ist optimale Aufgabenerledigung
- Freiräume für Mitarbeiter (keine Kernzeit, keine persönliche Anwesenheitspflicht)
- Delegation der Ergebnisverantwortung auf das Team
- neues Führungsverhalten
- problemlose Einbindung der Teilzeitkräfte
- optimaler Ausgleich von Auslastungsschwankungen
- Überstunden entfallen
- Arztbesuch entfällt
Zentrale Regelungspunkte im Überblick
- Geltungsbereich
- Arbeitszeitrahmen
- Soll-Arbeitszeit
- Höchstarbeitszeit pro Tag
- ggf. Kernzeit
- Ansprechzeit
- Pausenregelung
- Option zur Gleitzeiteinschränkung
- Klare Dienstgang- und Dienstreiseregelungen
- Klare Überstundenregelung
- Regeln für den Umgang mit Zeitguthaben und Zeitschulden
- Regeln für individuelle freie Tage und Zeitkonto
- Regeln für die Zeiterfassung
Geltungsbereich
Durch die ausdrückliche Orientierung am Kunden und dem sich hieraus ergebenden Besetzungsbedarf eignet sich die variable Arbeitszeit grundsätzlich für die meisten betrieblichen Bereiche, insbesondere auch für den Verwaltungsbereich. Einzubeziehen sind auch Teilzeitarbeitnehmer, Jugendliche und werdende Mütter.
Arbeitszeitrahmen
Der Arbeitszeitrahmen markiert die Bandbreite, innerhalb derer geleistete Arbeitsstunden dem individuellen Zeitkonto gutgeschrieben werden. Oftmals empfiehlt sich ein relativ später morgendlicher Beginn, um die Dienstbereitschaft am Nachmittag zu erhöhen. Allerdings kann dies auch zu Konflikten führen, da viele Mitarbeiter erfahrungsgemäß einen möglichst frühen Arbeitsbeginn und ein entsprechend frühes Arbeitsende bevorzugen, auch wenn das nicht immer dem realen Besetzungsbedarf entspricht.
Bei der Festlegung des Arbeitszeitrahmens, z.B. von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr ist auch festzulegen, dass die Arbeitnehmer ihre vertragliche Arbeitszeit unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen nach näherer Absprache mit ihren Vorgesetzten und ihren Kollegen ableisten.
Soll-Arbeitszeit
Die Soll-Arbeitszeit ist die Rahmenvorgabe für die Verteilung der vertraglichen Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage. Sie beträgt beim Vollzeitbeschäftigten 1/5 der tariflichen Wochenregelarbeitszeit, derzeit bei BAT-Angestellten also 7,7 Stunden. Die monatliche Soll-Arbeitszeit setzt sich aus den Soll-Arbeitszeiten des jeweiligen Kalendermonats zusammen.
Die Festlegung der Soll-Arbeitszeit schafft einen Rahmen für die Verteilung der täglichen Arbeitszeitdauer auf die einzelnen Arbeitstage. Sie dient außerdem der Berechnung der bezahlten Ausfallzeiten auf dem individuellen Zeitkonto (Krankheit, Urlaub, Wochenfeiertage, Freistellungen).
Bezahlte Abwesenheitszeiten
Bezahlte Abwesenheitszeiten werden auf dem individuellen Zeitkonto verrechnet wie folgt:
- Krankheitstage nach dem "Ausfallprinzip", d.h. entsprechend der tatsächlich ausgefallenen regelmäßig eingeteilten Arbeitszeit.
- Urlaubstage, freie Tage auf dem Zeitkonto, Wochenfeiertage und sonstige bezahlte Feiertage nach dem ...