Bezüglich der Arbeitszeit sind eine ganze Reihe von Sonderregelungen zu beachten:

 
Nr. 5 der SR 2a für Angestellte in Krankenanstalten usw.
Nr. 4 der SR 2b für Angestellte in Anstalten und Heimen, die nicht unter SR 2a fallen
Nr. 6, 7 der SR 2c für Ärzte und Zahnärzte an den Anstalten und Heimen der SR 2a und SR 2b
Nr. 4 der SR 2e I, II für Angestellte im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Nr. 3 der SR 2f I für Angestellte auf Schiffen usw.
Nr. 3 der SR 2g für Angestellte auf Schiffen des Hydrographischen Instituts
Nr. 4 der SR 2h für Angestellte im Flugsicherungsdienst
Nr. 4 der SR 2k für Angestellte am Theatern
Nr. 3 der SR 2L I für Lehrkräfte
Nr. 2 der SR 2L II für Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VKA
Nr. 2 der SR 2m für Bibliothekare
Nr. 2 der SR 2n für Angestellte im Aufsichtsdienst des Justizvollzugsdienstes
Nr. 4 der SR 2o für Angestellte in Kernforschungseinrichtungen
Nr. 2 der SR 2p für Angestellte in landwirtschaftlichen Verwaltungen usw.
Nr. 3 der SR 2q für Angestellte im forstlichen Außendienst
Nr. 3 der SR 2r für Hausmeister
Nr. 3 der SR 2s für Angestellte der Sparkassen
Nr. 2 der SR 2t für Angestellte in Versorgungsbetrieben und Entsorgungseinrichtungen
Nr. 2 der SR 2u für Angestellte in Nahverkehrsbetrieben
Nr. 2, 3 der SR 2v für Angestellte in Flughäfen
Nr. 2 der SR 2w I für Angestellte im Hafenbetriebsdienst Bremen
Nr. 4 der SR 2w II für Angestellte im Hafenbetriebsdienst Hamburg
Nr. 2 der SR 2x für Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
Nr. 4 der SR 2z II für Angestellte im zivilen Bevölkerungsschutz

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