Bezüglich der Arbeitszeit sind eine ganze Reihe von Sonderregelungen zu beachten:
Nr. 5 der SR 2a | für Angestellte in Krankenanstalten usw. |
Nr. 4 der SR 2b | für Angestellte in Anstalten und Heimen, die nicht unter SR 2a fallen |
Nr. 6, 7 der SR 2c | für Ärzte und Zahnärzte an den Anstalten und Heimen der SR 2a und SR 2b |
Nr. 4 der SR 2e I, II | für Angestellte im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung |
Nr. 3 der SR 2f I | für Angestellte auf Schiffen usw. |
Nr. 3 der SR 2g | für Angestellte auf Schiffen des Hydrographischen Instituts |
Nr. 4 der SR 2h | für Angestellte im Flugsicherungsdienst |
Nr. 4 der SR 2k | für Angestellte am Theatern |
Nr. 3 der SR 2L I | für Lehrkräfte |
Nr. 2 der SR 2L II | für Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VKA |
Nr. 2 der SR 2m | für Bibliothekare |
Nr. 2 der SR 2n | für Angestellte im Aufsichtsdienst des Justizvollzugsdienstes |
Nr. 4 der SR 2o | für Angestellte in Kernforschungseinrichtungen |
Nr. 2 der SR 2p | für Angestellte in landwirtschaftlichen Verwaltungen usw. |
Nr. 3 der SR 2q | für Angestellte im forstlichen Außendienst |
Nr. 3 der SR 2r | für Hausmeister |
Nr. 3 der SR 2s | für Angestellte der Sparkassen |
Nr. 2 der SR 2t | für Angestellte in Versorgungsbetrieben und Entsorgungseinrichtungen |
Nr. 2 der SR 2u | für Angestellte in Nahverkehrsbetrieben |
Nr. 2, 3 der SR 2v | für Angestellte in Flughäfen |
Nr. 2 der SR 2w I | für Angestellte im Hafenbetriebsdienst Bremen |
Nr. 4 der SR 2w II | für Angestellte im Hafenbetriebsdienst Hamburg |
Nr. 2 der SR 2x | für Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst |
Nr. 4 der SR 2z II | für Angestellte im zivilen Bevölkerungsschutz |
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