- Jugendliche
Jugendliche sind Arbeitnehmer, die jünger als 18 Jahre sind. Ihre tägliche Arbeitszeit darf 8,5 Stunden nicht überschreiten (§ 8 Abs. 2a JArbSchG).
- Schwangere und stillende Mütter
Von werdenden und stillenden Müttern dürfen keine Überstunden verlangt werden (§ 8 Abs. 1 MuSchG). Überstunden im Sinne des Mutterschutzgesetzes sind alle Stunden, die über 8,5 Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche liegen (§ 8 Abs. 2 Nr.3 MuSchG).
Der Ausgleichszeitraum des § 15 Abs. 1 BAT ist auf die gesetzlich besonders geschützten Gruppen Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter nicht anzuwenden. Es muss der Tages- bzw. Doppelwochenzeitraum beachtet werden.
- Schwerbehinderte
Schwerbehinderte und Gleichgestellte sind auf ihr Verlangen von der Leistung von Überstunden freizustellen (§ 124 SGB IX).
Folgende Sonderregelungen sind zu beachten:
Nr. 6 SR 2a | Angestellte in Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten usw. |
Nr. 5 SR 2b | Angestellte in Anstalten und Heimen, die nicht unter die Sonderregelung 2a fallen |
Nr. 8 SR 2c | Ärzte und Zahnärzte an den in den SR 2a und SR 2b genannten Anstalten und Heimen |
Nr. 4 SR 2d | Angestellte, die zu Auslandsdiensten des Bundes entsandt sind |
Nr. 4 SR 2e I | Angestellte im Bereich des Bundesministers der Verteidigung |
Nr. 5 SR 2e II | Angestellte, die als Besatzungen auf See- und Binnenfahrzeugen im Bereich des Bundesministers der Verteidigung beschäftigt werden |
Nr. 8 SR 2e III | Angestellte in Bundeswehrkrankenhäusern |
Nr. 4 SR 2f I | Angestellte auf Schiffen und schwimmenden Geräten |
Nr. 4 SR 2g | Angestellte auf seegehenden Schiffen des Deutschen Hydrographischen Instituts |
Nr. 2 SR 2i | Angestellte im Wetterdienst |
Nr. 5 SR 2k | Angestellte an Theatern und Bühnen |
Nr. 3 SR 2 l | Angestellte als Lehrkräfte |
Nr. 2 SR 2m | Angestellte als Bibliothekare an öffentlichen Büchereien |
Nr. 3 SR 2n | Angestellte im Justizvollzugsdienst |
Nr. 5 SR 2o | Angestellte in Kernforschungseinrichtungen |
Nr. 3 SR 2q | Angestellte im forstlichen Außendienst |
Nr. 4 SR 2r | Angestellte als Hausmeister |
Nr. 5 SR 2s | Angestellte der Sparkassen |
Nr. 3 SR 2t | Angestellte in Versorgungsbetrieben und Entsorgungseinrichtungen |
Nr. 3 SR 2u | Angestellte in Nahverkehrsbetrieben |
Nr. 4 SR 2x | Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst |
Nr. 4 SR 2z I | Angestellte des Bundesgrenzschutzes und der Beschaffungsstelle des Bundesministers des Inneren |
Nr. 4 SR 2z II | Angestellte im Bereich des Bundesamtes für zivilen Schutz |
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